Gemäss dem Mandat des Kantons Freiburg darf die kantonale Lehrmittelverwaltung nur Schulen, Mitglieder des Lehrpersonals und offizielle Organisationen beliefern. Wenn Sie an einer sochen Institution tätig sind können Sie einen Zugang zum E-Shop beantragen.
Speziell können alle Personen die bereits über ein Fakturierungkonto der kantonalen Lehrmittelverwaltung verfügen, einen Zugang beantragen.